Was ist das BFSG und was bedeutet es für deine Website?
Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 – auch bekannt als European Accessibility Act (EAA) – in nationales Recht um. Ziel: Digitale Angebote sollen für alle Menschen zugänglich sein – auch für Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.
Wen betrifft das BFSG?
Das BFSG richtet sich an Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte für Verbraucher bereitstellen. Das heißt konkret: Wenn du z. B. einen Online-Shop betreibst, Buchungsfunktionen anbietest oder Verträge online abschließen lässt, bist du betroffen.
Typische Beispiele:
- Online-Shops
- Plattformen mit Kunden-Login oder Registrierung
- Websites mit Buchungs- oder Bestellmöglichkeiten
- Apps, die vertragliche Leistungen abbilden
Reine Info-Seiten ohne Interaktionsmöglichkeit fallen in der Regel nicht unter das Gesetz – sobald du aber Dienste oder Produkte digital vertreibst, solltest du aktiv werden.
Was bedeutet das für deine Website?
Wenn deine Website Funktionen enthält, mit denen Nutzer Verträge abschließen oder Buchungen vornehmen können, musst du sicherstellen, dass sie barrierefrei ist. Das bedeutet unter anderem:
- Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen auch für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen erfassbar sein. Dazu gehören etwa Alt-Texte für Bilder und ausreichende Kontraste.
- Bedienbarkeit: Deine Website muss vollständig mit der Tastatur bedienbar sein – auch ohne Maus.
- Verständlichkeit: Klare Navigation, einfache Sprache und eine intuitive Struktur helfen allen Nutzern – nicht nur Menschen mit Einschränkungen.
- Robustheit: Der Code deiner Seite sollte so strukturiert sein, dass Screenreader und andere Hilfsmittel ihn problemlos interpretieren können.
Diese Anforderungen orientieren sich an den internationalen WCAG 2.1-Richtlinien (Level AA).
Fazit
Das BFSG bringt viele Veränderungen – aber auch Chancen. Wenn du schon heute auf Barrierefreiheit achtest, bist du nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern bietest auch ein besseres Nutzererlebnis. Barrierefreiheit ist kein „Extra“ mehr, sondern wird zum Standard – für mehr Teilhabe, mehr Reichweite und mehr Nutzerfreundlichkeit.
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